Unterauftragsverarbeiter
Anlage 2 zum Vertrag zur Auftragsverarbeitung
Diese Dienstleister setzt strothmann.online ein, um Aerolaunch für Vereine zu betreiben. Jeder ist nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO auf dieselben Datenschutzpflichten verpflichtet. Änderungen kündigen wir mindestens vier Wochen vorher an; der Vorstand kann widersprechen.
| Dienstleister | Zweck | Ort und Garantie |
|---|---|---|
| Apple Inc., One Apple Park Way, Cupertino, CA 95014, USA | Zustellung von Push-Mitteilungen an die iPhone-App (Gerätekennung, Mitteilung) | USA – EU-US Data Privacy Framework (Art. 45 DSGVO) |
| Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland (mit Google LLC, USA) | Zustellung von Push-Mitteilungen an die Android-App (Gerätekennung, Mitteilung) | EU/USA – EU-US Data Privacy Framework (Art. 45 DSGVO) |
Gut zu wissen
- Push-Mitteilungen enthalten standardmäßig nur einen kurzen Titel und ein Sprungziel, keine Flugdaten. Wer die App nicht nutzt oder Mitteilungen abschaltet, ist von Apple und Google nicht betroffen.
- Kartenausschnitte lädt der Server selbst (von tile.openstreetmap.org) und liefert sie aus; der Kartendienst sieht dabei nicht die Adresse der Nutzer.
- Dienste, die der Verein selbst verbindet – etwa Vereinsflieger, WeGlide, ein eigenes Stripe-Konto für Gutscheine und Landegebühren oder eine Wetterquelle – sind keine Unterauftragsverarbeiter des Betreibers. Für sie ist der Verein selbst verantwortlich.
Stand: 27.10.2026 · Auftragsverarbeitung · Technische und organisatorische Maßnahmen