Aerolaunch

Technische und organisatorische Maßnahmen

nach Art. 32 DSGVO · Anlage 1 zum Vertrag zur Auftragsverarbeitung

Hier steht, wie Aerolaunch die Daten schützt. Die Maßnahmen sind in der Software selbst umgesetzt und gelten für jeden Verein gleich. Ergänzend gelten die Maßnahmen des Rechenzentrums.

Vertraulichkeit

Zutritt

Zugang

Zugriff

Verschlüsselung und Pseudonymisierung

Trennung

Integrität

Verfügbarkeit und Belastbarkeit

Überprüfung und Organisation

Stand: 27.10.2026 · Auftragsverarbeitung · Unterauftragsverarbeiter