Ist ein elektronisches Flugbuch erlaubt?
Ja. FCL.050, SFCL.050 und BFCL.050 verlangen verlässliche Aufzeichnungen in der Form, die die zuständige Behörde festlegt; elektronische Flugbücher sind zulässig, eine Zulassung des Programms gibt es nicht. Wichtig ist, dass alle vorgeschriebenen Angaben geführt werden und Einträge nicht unbemerkt verändert werden können. Genau darauf ist Aerolaunch gebaut. Ob eure Behörde zusätzlich einen unterschriebenen Ausdruck sehen möchte, klärt ihr am besten einmal vorab.
Einträge, die nicht verschwinden
Bestätigte Flüge lassen sich nicht überschreiben. Eine Korrektur wird eine neue Fassung mit Begründung, die alte bleibt sichtbar. Jede Fassung trägt die Prüfsumme der vorigen – wer nachträglich etwas ändert, bricht die Kette, und Aerolaunch zeigt es an. Den Export kannst du offline prüfen, ohne Aerolaunch.
- Gegenzeichnung durch den Fluglehrer per Link, auch ohne Konto – viele Flüge, eine Unterschrift
- Überträge aus dem Papierflugbuch mit Summen
- PDF-Ausdruck im Aufbau eines Flugbuchs, mit Hinweis auf fehlende Gegenzeichnungen
- Vollständiger Export mit allen Fassungen
Darf ich heute fliegen?
Aus deinen Flügen rechnet Aerolaunch die Voraussetzungen nach – für dich allein und mit Passagieren: im Segelflug nach SFCL.160, SFCL.155 und SFCL.115, im Motorflug nach FCL.060, FCL.140.A und FCL.740.A, beim Ballon nach BFCL.160. Für UL-Lizenzen und Hubschrauber-Lizenzen rechnet Aerolaunch die Ausübungsvoraussetzungen noch nicht nach, Fristen und Berechtigungen erinnert es trotzdem. Dazu kommen Medical, Sprachvermerk und Berechtigungen mit Erinnerung, bevor etwas abläuft.
Umzug in einer Viertelstunde
Bisherige Flüge übernimmst du aus myFlightbook, LogTen, capzlog und anderen Flugbuch-Apps, aus Excel und CSV sowie aus IGC-, GPX- und KML-Dateien. Fliegst du in einem Verein, der Aerolaunch nutzt, landen die Flüge aus der Startliste ganz von selbst in deinem Flugbuch.